9. Oktober 2020

Der DSA: Teil #01 Worum es geht und warum das Gesetz wichtig ist

Dieser Artikel ist der erste Teil einer Reihe zum “Digital Services Act” (DSA). Ich werde künftig immer an dieser Stelle über meine Prioritäten beim DSA berichten.

Was ist der Digital Services Act?

Der Initiativbericht für das Gesetz über die Digitalen Dienste im EU-Parlament

 

Die EU-Kommission legte am 15. Dezember 2020 ihre Vorschläge für das Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act, DSA) und das Digitale-Märkte-Gesetz (Digital Markets Act, DMA) vor.

Vorher hatte das EU-Parlament im Oktober 2020 drei Initiativberichte zum Digital Services Act verabschiedet. Der Bericht im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wurde als einer der wichtigsten Berichte angesehen, weil er neben dem Bericht in JURI „legislativ“ ist. Das bedeutet zwar nicht, dass er bindend ist, aber sobald er vom Parlament beschlossen ist, gilt er als Empfehlung des Parlaments für den Gesetzesvorschlag der Kommission.

 

Ich bin für die Fraktion Greens/EFA für diesen Bericht verantwortlich. Der offizielle Titel lautet: “Digital Services Act: Improving the function of the Single Market” (Text endgültiger Bericht).

 

 

Der ebenso gewichtige Bericht im Rechtsausschuss (JURI) (Berichterstatter: Tiemo Wölken, S&D; Text endgültiger Bericht) ist ebenfalls „legislativ“. Es ist noch nicht entschieden, wer am Ende – IMCO oder JURI – die Kompetenz und Federführung für die Gesetzgebung haben wird – dieser Prozess fängt im Januar 2021 an.

 

Der Gesetzesvorschlag für den DSA von der EU-Kommission

In ihren politischen Leitlinien vom Juli 2019 hat sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verpflichtet, „die Haftungs- und Sicherheitsvorschriften der Union für digitale Plattformen, Dienste und Produkte durch ein neues Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu verbessern“. Im Dezember 2020/Januar 2021 wird die Kommission nun voraussichtlich ihren Gesetzesvorschlag veröffentlichen. Er besteht aus zwei Teilen:

 

  1. Einer Aktualisierung der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie (ECD) : dem Digital Services Act (DSA)
  2. Einem Vorschlag für Ex-ante-Regeln für „systemische Plattformen“: dem Digital Markets Act (DMA)

Inhalte der alten E-Commerce-Richtlinie und die Gründe für eine Reform

Die vor fast 20 Jahren verabschiedete ECD befreit die großen Online-Plattformen von der Haftung  für Inhalte, die Nutzer*innen hochladen und in ihren Netzwerken austauschen. Bis vor kurzem galten diese Regeln horizontal für alle Arten von illegalen Inhalten, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, Hassreden und Material über Kindesmissbrauch. Die derzeitigen Regeln für das Herunterladen und Entfernen werden daher (indirekt) vom ECD festgelegt.

 

Obwohl die Richtlinie nicht perfekt ist und wegen mangelnder Klarheit zu Problemen führte, förderten seine Safe-Harbour-Bestimmungen zu Beginn den Schutz der Grundrechte der Nutzer*innen, insbesondere der Meinungs- und Informationsfreiheit. Doch in den vergangenen 20 Jahren hat sich die Landschaft der Dienstleistungen drastisch verändert. Vor allem Cloud-Dienste und Social-Media-Plattformen sind zu wichtigen Akteuren geworden, und einige von ihnen haben erhebliche Marktmacht erlangt. Gegenwärtig hat eine kleine Anzahl dominanter Plattformen (meist mit Sitz in den USA) einen großen Einfluss auf die Rechte und Freiheiten des Einzelnen, auf unsere Gesellschaften und auf unsere Demokratien.

 

Auch die Natur des Internets hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert – hin zu einer zunehmend partizipatorischen Gemeinschaft. Infolgedessen hat die Menge der nutzergenerierten Inhalte exponentiell zugenommen. Andererseits wurden wir Zeuge des zunehmenden Drucks der Regierungen auf Unternehmen, freiwillige Mechanismen gegen angeblich illegale oder „schädliche“ Inhalte einzuführen. Diese beiden parallelen Entwicklungen führten zu einer zunehmenden Zahl unrechtmäßiger gelöschter und blockierter Inhalte. Dadurch wird ein klarer Rechtsrahmen noch wichtiger.

Zeitleiste und Ausblick

 

  • 2000: Die EU verabschiedet die E-Commerce-Richtlinie
  • 2012-2013: Die Kommission veranstaltet Experten-Gespräche zu Nutzer*innenrechten
  • 2015: Öffentliche Konsultationen der EU-Kommission zur Überarbeitung der E-Commerce-Richtlinie
  • 2017: EU-Kommission veranstaltet mehrere Workshops
  • 2017: Mitteilung der EU-Kommission, wie mit illegalen Inhalte verfahren werden soll
  • 2018: Offizielle Empfehlung der EU-Kommission über Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung illegaler Online-Inhalte
  • Juli-September 2020: Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur DSA
  • Ende 2019/Anfang 2020: Das EU-Parlament nimmt die Arbeit an 3 Initiativberichten auf (IMCO 2020/2018 (INL), JURI 2020/2019 (INL), LIBE 2020/2022 (INI)
  • 28. September 2020: Abstimmung im IMCO-Ausschuss
  • vorletzte Oktoberwoche 2020: Abstimmung der Plenarsitzung im EU Parlament
  • 2. Dezember 2020: Angekündigtes Veröffentlichungsdatum der Gesetzesvorschläge durch die EU-Kommission

Warum ist die Reform wichtig?

Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Regeln zu aktualisieren, wie Online-Dienste, wie z.B. soziale Medien, illegale und „schädliche“ Inhalte löschen oder blockieren sollten oder nicht. Die Reform zielt auch auf Änderungen ab, wie diese Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn solche Inhalte nicht entfernt werden. Außerdem wird der DSA neue Regeln für Online-Plattformen vorschlagen, die eine marktbeherrschende Stellung erlangt haben. Mit dem Gesetz haben wir die Chance, weltweite Standards zu setzen.

 

Die Reform all dieser Regeln hat im schlimmsten Fall das Potenzial, eine Bedrohung für unsere Grundrechte zu werden. Wenn wir aber all die Chancen, die darin liegen, nutzen, können wir weltweite Standards setzen. Der DSA ist die Gelegenheit für die Europäische Union, zu entscheiden, wie zentrale Aspekte des Internets in den kommenden zehn Jahren aussehen werden und damit zum Standardsetter zu werden.

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