11. Januar 2022

Unsere Beschwerde gegen Datenklau hat Erfolg: Diese Tricks darf es künftig nicht mehr geben

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat der Beschwerde von sechs Kolleg*innen aus der Fraktion Greens/EFA und mir zugestimmt! Wir hatten angeprangert, dass eine Webseite des Europäischen Parlaments für die Buchung von Corona-Tests die Cookies der Dienste Google Analytics und des Zahlungsdienstleisters Stripe verwendet. Das war ein klarer Verstoß gegen das „Schrems-II-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Übermittlung von persönlichen Daten in die USA nur erlaubt, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Diesen Schutz konnte das EU-Parlament jedoch nicht nachweisen.

 

Der Vorgang war in mehrfacher Hinsicht verwerflich: Bei Corona-Tests geht es um sensible Gesundheitsdaten, die nach strengsten Datenschutzstandards gehandhabt werden müssen. Zudem versuchten die Anbieter mit Tricks, so genannten Dark Patterns, die Zustimmung der Nutzer*innen zum Datentransfer zu erpressen. Das sind Methoden, die wir gerade grundsätzlich mit dem Digitale-Dienste-Gesetz aus Europa verbannen wollen.

 

Wir müssen uns künftig darauf verlassen können, dass persönliche Daten verantwortungsvoll verarbeitet werden und nicht in einem Land gespeichert werden, in dem Dritte darauf zugreifen können.

 

Die Zustimmung des Europäischen Datenschutzbeauftragten jetzt war wichtig, weil wir damit geltendes Recht in der Praxis anwenden. Wir können jetzt Schwarz auf Weiß darlegen, dass amerikanische Provider wie in diesem Fall nicht mehr ohne Weiteres Cookies auf europäischen Websites platzieren dürfen, um ungehindert Daten abzusaugen. Das schützt uns künftig vor unerlaubten Möglichkeiten der Überwachung.

 

Ich bin Max Schrems und der Nichtregierungsorganisation NOYB sehr dankbar für den unerschrockenen Widerstand, den sie leisten und für ihren Mut, die Durchsetzung unserer Rechte zu erstreiten.

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