5. Dezember 2025

120 Millionen Euro gegen X sind ein politisches Warnsignal – aber keine wirksame Verteidigung der Demokratie

Liebe Freund*innen, liebe Interessierte!

Das ist meine Nachricht des Tages: Erstmals hat die EU-Kommission den Digital Services Act (DSA) scharf geschaltet. Dafür mache ich seit Jahren Druck!

Unten in meiner Pressemitteilung findet Ihr alle Details.

Mit entschlossenen Grüßen,

Eure Alexandra Geese

Pressemitteilung: 120 Millionen Euro gegen X sind ein politisches Warnsignal – aber keine wirksame Verteidigung der Demokratie

Brüssel, 05.12.2025 – Die Europäische Kommission hat heute erstmals eine förmliche Nichtbefolgungsentscheidung unter dem Digital Services Act (DSA) gegen die Plattform X (ehemals Twitter) getroffen und eine Geldstrafe in Höhe von 120 Millionen Euro verhängt. Die Kommission stellt schwere Verstöße fest: die irreführende Nutzung des „blauen Häkchens“, massive Mängel bei der Werbetransparenz sowie die systematische Blockade des Datenzugangs für Forschende.

Für Alexandra Geese, Europaabgeordnete der Grünen/EFA, ist die Entscheidung zwar ein notwendiger erster Schritt – politisch aber unvollständig:

„Das ist ein wichtiger Anfang, aber kein Durchbruch. Solange die Kommission nicht über die Algorithmen entscheidet, bleibt der zentrale Hebel der Manipulation unangetastet. Wer wie Elon Musk mit X systematisch Täuschung, Manipulation und Intransparenz betreibt, darf das nicht als kalkulierbares Geschäftsrisiko verbuchen können.“

Bereits im Januar 2025 hatte die Kommission zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen zu den Empfehlungssystemen von X eingeleitet, darunter die Anforderung interner Dokumente zu Algorithmusänderungen sowie den Zugang zu technischen Schnittstellen. Gegenstand dieser Untersuchungen ist der Verdacht, dass der Algorithmus bestimmte politische Inhalte systematisch verstärkt und andere unterdrückt. Eine Entscheidung zu diesen Vorwürfen steht hingegen weiterhin aus.

Geese kritisiert genau dieses Ausbleiben einer zweiten, zentralen Entscheidung:

„Die Kommission drückt sich vor der entscheidenden Machtfrage: den Algorithmen. Das systemische Risiko für Wahlen und demokratischen Diskurs nach Artikel 34 DSA wird ausgeklammert, obwohl Analysen zu Wahlen in Deutschland, Polen und dem Vereinigten Königreich klar zeigen, dass X politische Reichweite manipuliert, Wahlkämpfe verzerrt und gezielt bestimmte Meinungen boostet, während andere unterdrückt werden.“ 

(Hinweis: Studien, die politische Verzerrung auf X belegen, sind untenstehend gelistet.)

Diese regulatorische Zurückhaltung fällt in eine Phase massiven geopolitischen Drucks auf die europäische Plattformregulierung. Auch darauf reagiert Geese mit scharfen Worten:

„Wenn der US-Vizepräsident die EU angreift, Elon Musk ihm dafür öffentlich applaudiert und gleichzeitig mit Visa-Schikanen gegen Faktenprüfer sowie mit Handelszöllen zur Erpressung Europas gedroht wird, dann ist das keine Meinungsfreiheitsdebatte mehr. Das ist koordinierter geopolitischer Druck. Es geht um die Kontrolle über Algorithmen als politisches Machtinstrument zur gezielten Wahlmanipulation und zur Vorbereitung von Regimewechseln in Europa. Genau dieses systemische Risiko nach Artikel 34 DSA blendet die Kommission bislang aus. Ich erwarte, dass sie hierzu unverzüglich eine eigenständige, harte Entscheidung trifft.“

Täuschung durch das blaue Häkchen: Vertrauensmissbrauch mit System

Die Kommission stellt fest, dass X Nutzerinnen und Nutzer über den angeblichen „Verifizierungsstatus“ täuscht: Das blaue Häkchen suggeriert Echtheit und Vertrauenswürdigkeit, obwohl keinerlei echte Identitätsprüfung stattfindet. Damit werden gezielt Betrug, Identitätsdiebstahl und politische Manipulation erleichtert. Geese ordnet ein:

„Das blaue Häkchen ist kein Design-Fehler, sondern eine Betrugsfunktion. X verkauft Glaubwürdigkeit an jeden, der zahlt, egal ob Troll, Scammer oder Propagandist. So wird Vertrauen zur Handelsware und Manipulation zur Normalität. Das öffnet Tür und Tor für Betrug, koordinierte Desinformation und Wahlmanipulation.“

Werbetransparenz faktisch ausgehebelt

Besonders schwer wiegt aus Sicht von Geese, dass die Werbedatenbank von X praktisch unbrauchbar ist: fehlende Angaben zu Auftraggebern, Inhalten und Zielgruppen sowie gezielte Zugangshürden für Öffentlichkeit und Wissenschaft: „Ohne funktionierende Werbetransparenz gibt es keine demokratische Kontrolle digitaler Wahlbeeinflussung. X sabotiert bewusst die Aufklärung über politische Werbung, Desinformationskampagnen und hybride Bedrohungen. Das ist kein technisches Versagen, das ist politische Verantwortungslosigkeit.“

Blockade von Forschungszugängen verhindert Aufklärung systemischer Risiken

Die Kommission bestätigt zudem, dass X Forschenden den gesetzlichen Zugang zu öffentlichen Plattformdaten systematisch verweigert, unter anderem durch Vertragsklauseln und technische Barrieren: „Wer Forschung blockiert, will nicht Transparenz, sondern Unwissen. X verhindert gezielt, dass die gesellschaftlichen Schäden seiner Algorithmen wissenschaftlich belegt werden können. Das ist ein direkter Angriff auf evidenzbasierte Demokratiepolitik.“

Jetzt entscheidet sich, ob der DSA Zähne bekommt

Dass X nun bis zu 90 Arbeitstage Zeit erhält, um Maßnahmenpläne vorzulegen, bewertet Geese äußerst kritisch. Nach jahrelangen, systematischen Rechtsverstößen dürfe es aus ihrer Sicht keinen Vertrauensvorschuss mehr geben: „X hat Recht nicht ein Mal, sondern über Jahre hinweg gebrochen. Jetzt braucht es keinen neuen Maßnahmenkatalog auf dem Papier, sondern unmittelbaren Vollzug: tägliche Zwangsgelder, knallharte Fristen und wenn nötig auch direkte Eingriffe in die Empfehlungsalgorithmen.“

Zum Abschluss fasst Geese die grundsätzliche Bedeutung der heutigen Entscheidung ein: „Der DSA wurde genau für Situationen wie diese geschaffen. Europa hat heute gezeigt, dass es handeln kann – aber noch nicht, dass es durchsetzt. Die Demokratie ist mehr wert als ein symbolisches Bußgeld für einen der mächtigsten Männer der Welt.“

HINTERGRUND

Die EU-Kommission leitete am 18. Dezember 2023 ein förmliches Verfahren gegen X nach dem Digital Services Act ein. Am 12. Juli 2024 folgten vorläufige Feststellungen zu irreführendem Design, fehlender Werbetransparenz und unzureichendem Datenzugang für die Forschung. Am 17. Januar 2025 leitete die Kommission zudem zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen zu den Algorithmusänderungen von X ein. Diese betreffen insbesondere mögliche Verzerrungen durch Empfehlungssysteme. Mit der heutigen Entscheidung verhängt die Kommission erstmals eine formale Nichtbefolgungsentscheidung unter dem DSA sowie eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro. Eine Entscheidung zu den systemischen Risiken nach Artikel 34 DSA steht weiterhin aus.

Studien, die politische Verzerrung auf X belegen:

 

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