25. März 2022

DMA: Fairness und demokratische Regeln für die europäische Digitalwirtschaft

Die Beschlüsse zum „Digital Markets Act“ (DMA) setzen Gatekeepern wie Facebook und Amazon in Europa ein Stoppschild vor die Nase. Nach rund acht Stunden Verhandlungen haben sich Kommission, Parlament und Rat im letzten Trilog auf Regeln geeinigt, die den Wettbewerb ankurbeln, weil europäische Unternehmen wieder zum Zug kommen. Auch das wichtigste Ziel ist erreicht: Wir wollen nicht, dass Digitalkonzerne unsere gesamte Wirtschaft kontrollieren – nur, weil sie mit Trickserei die Hoheit über unsere persönlichen Daten errungen haben und Daten anderer Unternehmen über die Plattformen abgreifen.

 

Deshalb ist der DMA so wichtig. Er zieht faire rote Linien auf dem digitalen Markt ein:

  • Es darf keine Selbstbevorzugung der eigenen Produkte und Angebote mehr geben. Beispiel Amazon: Bislang greift der Konzern die Daten von erfolgreichen Verkäufer*innen auf seiner Plattform ab, um ihr Produkt zu kopieren, billiger selbst anzubieten und im Ranking vor das Original zu stellen. Diese unlautere Praxis wird vom Staubsauger bis zum Ladekabel wie selbstverständlich angewandt. Der DMA schiebt dem nun einen Riegel vor.
  • Werbegeschäft mit persönlichen Daten künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer*innen: Bislang durften die großen Digitalkonzerne ungehindert persönliche Daten aus verschiedenen Diensten zu Profilen zusammenführen, um maßgeschneiderte Werbung an einzelne Nutzer*innen auszuspielen. Damit ist jetzt Schluss. Sie benötigen für diese Praxis künftig das Einverständnis der Nutzer*innen oder müssen alternative Zugänge zu ihren Diensten bereit halten. Das ist ein toller Erfolg: Dadurch gibt es kein „Friss oder Stirb“ mehr, indem Nutzer*innen entweder alle Daten hergeben oder die Dienste nicht nutzen konnte. Der DMA macht den Weg für Alternativen frei.
  • Weniger Cookies: Der DMA sorgt dafür, dass jemand, der einmal die Zustimmung zur Datenverarbeitung gegeben hat, nur noch einmal pro Jahr danach gefragt wird.
  • Interoperabilität für Messenger kommt: Künftig muss niemand mehr den Dienst von WhatsApp in Anspruch nehmen und allen Nutzungsbedingungen zustimmen, um Freunde dort treffen zu können. Der Austausch wird künftig über Grenzen von Messenger-Diensten funktionieren. Die neue Funktion gilt noch nicht für Gruppen, aber für Einzelpersonen, und ist ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerb zu Gunsten von Unternehmen, die höhere Standards bei Datenschutz und Privacy anbieten.
  • Auf dem Weg zu Interoperabilität für Soziale Plattformen: Die EU-Kommission muss nun im nächsten Schritt Standards für die Operabilität von Social-Media-Plattformen wie Facebook definieren. Dadurch können neue soziale Netzwerke ohne Radikalisierungsmechanismen und Datenklau entstehen, denn niemand muss mehr auf digitale Freund*innen verzichten, wenn man Facebooks unfaire Vertragsbedingungen nicht unterschreiben will.
  • Ganz wichtig: Rat und Parlament versprechen formell, dass ein Verbot der personalisierten Werbung für Minderjährige und die Nutzung von sensiblen Daten wie politische oder religiöse Zugehörigkeit oder sexuelle Orientierung im DSA umgesetzt werden, der “großen Schwester” des DMA. Für dieses große Gesetz, das unter anderem Nutzer*innenrechten und Algorithmen von Online-Plattformen regelt, wird im April eine Einigung erwartet.

Die Einigung zum DMA muss nun noch formal vom Rat der EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden.

 

In der kommenden Woche verhandeln wir am Donnerstag, 31. März den DSA. Er ergänzt die wirtschaftliche Dimension des DMA um die gesellschaftliche Dimension. Beide Gesetze zusammen, DMA und der DSA, setzen weltweite Standards, mit denen wir in Europa zum Vorbild in der digitalen Gesetzgebung werden und die Allmacht der Monopolisten brechen.

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