Widerstand gegen Hass und Hetze im Netz
Das Urteil gegen Renate Künast hat zuletzt gezeigt, wie dringlich es ist, gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. Derartige Beleidigungen und die alltäglich gewordene Hetze schränken die Meinungsfreiheit in einer Weise ein, die nicht mehr hinnehmbar ist. Laut Studien (siehe z.B. die 2019 Campact-Studie im pdf) hat die Hälfte der Bevölkerung inzwischen Angst, eine politische Meinung im Netz zu äußern. Widerständler*innen wie Renate Künast sind die Ausnahme – aber wir brauchen mehr davon: mehr Gegenwehr, mehr Wachsamkeit in der Zivilgesellschaft, gut ausgebildete Beamt*innen bei Polizei und Gerichten sowie Transparenzpflichten für Internetplattformen. Hoffnung gibt auch eine neue Gesetzesinitiative der EU.
Erstmals sollen in dieser Legislatur Nutzer*innenrechte festgeschrieben werden. Beim so genannten „Digital Services Act“, den EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen im Sommer angekündigt hat, geht es um umfassende Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz. Sie könnten am Ende das deutsche Hate-Speech-Gesetz (NetzDG) ersetzen. Derzeit laufen die Vorbereitungen. Größe, Art und Entwicklung der Probleme müssen bewertet werden, um unerwünschte Folgen eines neuen Gesetzes zu vermeiden. Am Ende könnte Europa neue Standards zur Sicherung der Meinungsfreiheit setzen.
Keine Zensur-Macht den Internet-Giganten
Das ist wichtig, weil in den vergangenen Jahren bei Hass und Hetze immer stärker die Internet-Giganten zum Handeln aufgefordert wurden. Sie sollten selbst Lösungen für die hausgemachten Probleme finden und nach ihrem Ermessen Inhalte löschen. Dadurch wird der Bock zum Gärtner gemacht. Denn es sind gerade die großen Plattformen, die durch die Funktionsweise ihrer Algorithmen von Wut, Hass und Angstmache geprägte Beiträge stärker in den Vordergrund rücken, damit Nutzer*innen länger mit Werbung bombardiert werden können. Deshalb darf der Staat ihnen nicht die Aufgabe übertragen, eigenmächtig darüber zu entscheiden, was wir sehen und dadurch ihre Monopolstellung weiter zementieren. Rechtsdurchsetzung ist Aufgabe des Staates, nicht privater Unternehmen wie Google, Facebook und Co.
Verfolgen statt Löschen
Die Löschung von Beiträgen durch die Plattformen macht den einzelnen Kommentar unsichtbar, ist aber extrem fehleranfällig. Geblockt werden auch zahlreiche sich korrekt verhaltende Accounts von Sawsan Chebli bis zur Titanic. Darüber hinaus verschleiert dies das eigentliche Problem. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentlicher Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, Nötigung und Bedrohung sind Delikte oder Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen. Eine Beleidigung oder eine Verleumdung im Internet ist – anders als auf der Straße oder in der Kneipe – in Sekundenschnelle für Millionen von Menschen sichtbar und kaum wieder aus der Welt zu schaffen. Das Internet vergisst nichts. Diese Tatsache schadet dem Opfer nachhaltig und vergiftet das Diskussionsklima. Nur wenn die Täter*innen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, ändert sich der Ton auf den Plattformen.
Aus einer ISD-Studie von 2018 geht hervor, dass 50 Prozent der Likes unter Hassbeiträgen von gerade einmal fünf Prozent der Nutzer*innen stammen. Eine konsequente Verfolgung kann die momentan vorherrschende, aber falsche Auffassung ausräumen, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Polizei und Justiz müssen Straftaten ahnden, die Gesellschaft muss über Opferberatungsstellen Betroffene unterstützen, die sich Zivilklagen nicht leisten können. Dazu brauchen wir gut ausgestattete und gut ausgebildete Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, die Betroffene ernst nehmen und kompetent ermitteln. Und eine gesellschaftliche Stimmung, in der herabwürdigende Sprache nicht toleriert wird.
Selbstbestimmung im Internet – melden, blockieren, löschen
Gleichzeitig müssen Nutzer*innen mehr Möglichkeiten haben, Hate Speech selbst zu bekämpfen. Klare, leicht zu findende und verständliche Schaltflächen zur Meldung von Hate Speech an den Seitenbetreiber und an die Polizei sind eine Grundvoraussetzung. Dazu gehören auch klare, rechtliche Regeln für Löschungen im Netz. Informationskampagnen erlauben es Bürger*innen, Hate Speech leicht zu erkennen und zu melden. Da von Hate Speech besonders stark junge Menschen betroffen sind, sollten Lehrer*innen besser geschult werden.
Zivilgesellschaft – genauso wichtig wie Gesetze
Hate Speech ist wie Mobbing: Entscheidend sind nicht nur die Täter*innen, sondern auch alle, die zuschauen und nichts tun. Deshalb ist es wichtig, dass in Schulen und in Kirchen, bei Gewerkschaften und in Unternehmen, in der Volkshochschule und bei Vereinen über Hass im Netz gesprochen wird. Vereine, die über Hate Speech aufklären, sollten gefördert werden. Hate Speech darf nicht mehr salonfähig sein. Kampagnen wie #ichbinhier zeigen, wie man Hate Speech im Netz erfolgreich durch ausgewogenes, aber klares Dagegenhalten bekämpfen kann. Zivilcourage ist auch im Internet gefordert. Ein offenes, demokratisches Internet wird nur funktionieren, wenn wir uns alle dafür einsetzen.
Opfer stärken
Opfer von Hate Speech brauchen Unterstützung durch Beratungsstellen, die ihnen zur Seite stehen und über Klagemöglichkeiten aufklären. In Deutschland existiert bisher nur eine Beratungsstelle. Die meisten Opfer werden allein gelassen, erlegen sich Selbstzensur auf oder ziehen sich ganz aus dem Netz zurück. Wenn jedochanerkannt wird, dass ihnen Unrecht geschehen ist, mischen sie sich wieder aktiv in öffentliche Debatten ein. Das ist ein Gewinn für unsere Demokratie.Diese Chancen sollten wir gemeinsam nutzen.